Die Anwaltskanzlei Sommerfeld (Rechtsanwalt und Notar a.D.), Heisiep (Rechtsanwalt und Notar) & Gosmann (Rechtsanwalt) in Soest und Bad Sassendorf ist eine innovative und zukunftsorientierte Kanzlei mit Amtssitz des Notars Heisiep in Bad Sassendorf.

Wir sind bundesweit in den Bereichen Zivilrecht wie etwa Mietrecht, Kaufrecht, Maklerrecht, Werkvertragsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht (einschl. Fahrerlaubnis, Führerschein), Inkasso sowie im Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht etc.) tätig. Auch im Strafrecht (Strafverteidigung), Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht (ALG, Hartz IV, Schwerbehindertenrecht), Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht sind wir für Sie da.

Unsere Prioritäten

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unter Zuhilfenahme modernster Kommunikationstechnologien und Konzentration auf bestimmte Rechtsgebiete das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen. Hierbei ist es unsere oberste Priorität, auf die für den Mandanten kostengünstigste Art und Weise seine Rechte zu wahren, ihn Recht gestaltend, Konflikt vermeidend und Streit schlichtend zu begleiten, ihn aber auch vor Fehlentscheidungen zu bewahren.

Um dieses Ziel zu erreichen versteht es sich von selbst, dass wir nicht nur unsere Mitarbeiter sondern auch uns selbst in den einschlägigen Rechtsgebieten fortbilden und schulen. Um eine kompetente und der aktuellen Rechtslage entsprechende Beratung des Mandanten zu gewährleisten, bedienen wir uns überdies einschlägiger juristischer Datenbanken (z.B. juris) mit umfangreicher und aktueller Rechtsprechung. Selbstverständlich nutzen wir das Onlinemahnverfahren und führen die Korrespondenz mit Gerichten und Verwaltungen soweit möglich über das Elektronische Gerichts-Postfach EGVP.

Wir denken einen Schritt weiter...

Die Ausbildung junger Menschen liegt uns am Herzen.
Daher bilden wir regelmäßig im Berufsbild der/s Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten aus und schaffen dadurch Jugendlichen eine berufliche Perspektive.

Kein Berufsfeld ist so abhängig von täglichen Veränderungen, wie das des Rechtsanwalts. Nur der Anwalt, der dies erkennt und mit der Zeit geht, wird in der Lage sein, Ihre Interessen in eben dieser Zeit richtig zu vertreten.

Wie gehen wir mit der Corona-Pandemie um?

Im anwaltlichen Bereich gilt:

Besprechungstermine in den Kanzleiräumen erfolgen ab sofort und bis auf Weiteres nur in Ausnahmefällen und ausschließlich nur nach vorhergehender telefonischer Vereinbarung. Die Anzahl der Teilnehmer ist dann auf das notwendige Maß zu beschränken; Begleitpersonen finden keinen Einlass.

Alternativen, wie etwa Besprechungen über FaceTime oder Skype können telefonisch mit dem jeweils bevollmächtigten Anwalt abgestimmt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen ohne vorhergehende Absprache keinen Zutritt zu den Kanzleiräumen gewähren können. Vieles lässt sich aber auch ohne persönlichen Kontakt regeln. Lassen Sie uns dazu einfach die erforderlichen Unterlagen per Mail zukommen (bitte als PDF oder gut leserliche Fotodatei = Foto eines flach ausgebreiteten Dokuments).

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, schreiben Sie eine Mail an den Ihr Mandant bearbeitenden Anwalt (Anschriften finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Anwälte) oder an die allgemeine Kanzleimailanschrift (vgl. den Reiter Kontakt).

Im notariellen Bereich

Die aktuelle Gesundheitssituation zwingt auch die Notare dazu, notariellen Dienstleistungen anzupassen, wobei bis auf Weiteres aber auch die Pflicht für Notare besteht, den Amtssitz geöffnet zu lassen. Wir bleiben also für Sie bereit, bitten jedoch folgende Hinweise dringend zu beachten:

1. Wir behalten uns vor, unsere bisherigen Büroöffnungszeiten einzuschränken, worüber Sie im Rahmen telefonischer Anfragen unterrichtet werden.

2. Wir führen Besprechungen im Vorfeld der Beurkundungen oder nach der Beurkundung nur noch telefonisch, nach Absprache ggf. auch per Skype/Facetime durch und werden die bereits vereinbarten Besprechungstermine dementsprechend umstellen. Wir sind aber weiterhin auch für Ihre Beratung da.

3. Bei der Beurkundung werden wir nur noch die Beurkundungsbeteiligten am Beurkundungsverfahren teilnehmen lassen. Bitte nehmen Sie davon Abstand, Verwandte, Freunde, Kinder, Makler etc. zur Beurkundung mitzubringen.

4. Soweit Sie sich selber gesundheitlich angeschlagen fühlen, erkältet sind, Grippe haben, die Zahl der Beteiligten zu hoch ist, nehmen Sie bitte von einer persönlichen Teilnahme an der Beurkundung Abstand. Alle Beteiligten können sich - mit ein paar Ausnahmen bei erbrechtlichen Gestaltungen - vollmachtlos durch einen Mitarbeiter der Notarstelle vertreten lassen und den Beurkundungsgegenstand dann später genehmigen. Das geht durch Unterschriftenbeglaubigung und die dafür sonst anfallenden Kosten können aufgrund der besonderen Umstände jedenfalls für ortsansässige Beteiligte niedergeschlagen werden. Wenn Sie hier Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

5. Bevor Sie die notarielle Geschäftsstelle nach vorhergehender, telefonischer Terminabsprache betreten, sind Sie unbedingt gebeten, sich zuvor die Hände zu desinfizieren, eigene Kugelschreiber und auch bereits eine Kopie Ihrer Ausweisdokumente mitzubringen, sofern sie diese nicht bereits vorab per E Mail an uns übersandt haben, was in jedem Fall besser ist.

6. Wir werden den Zugang zu unserer Geschäftsstelle nur noch für diejenigen ermöglichen, die bereits vorab vereinbarte Kanzleitermine haben. Sollten Sie ohne einen derartigen Termin zu uns kommen wollen, verweisen wir Sie auf die vorherige telefonische Vereinbarung, werden Sie aber nicht ins Gebäude einlassen.

7. Soweit Sie nur eine Unterschriftsbeglaubigung durchführen müssen, bieten wir Ihnen an, diese in Ihrem Pkw auf dem vor dem Haus vorhandenen Parkplatz vorzunehmen. Bringen Sie dazu Ihren eigenen Kugelschreiber und einen Ausweis mit, von dem Sie uns - soweit möglich - bereits im Vorfeld eine Kopie / ein Foto beider Seiten per E Mail übersandt haben.

8. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Termine jetzt auch verlegen müssen. Wir werden darauf achten, dass der Terminkalender aufgelockert wird und sich möglichst wenig Klienten in der Kanzlei begegnen und Wartezeiten gänzlich ausgeschlossen werden. Unsere Mitarbeiter werden Sie telefonisch kontaktieren. Sofern Sie vor der Beurkundung feststellen, dass noch Fragen offen sind, die die Beurkundung betreffen, bitten wir Sie dringend, diese vorab zu klären, da wir ansonsten in Terminkollision geraten.

9. Bei eiligen Grundschuldbestellungen oder Vorsorgevollmachten, bitten wir ebenfalls Kontakt mit uns vorab aufzunehmen. Wir müssen darauf hinweisen, dass sich auch die Eintragungszeiten bei den Behörden schon verlängert haben und weiter verlängern werden.

10. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zur Beurkundung neben Ihrem Personalausweis auch gleich eine Kopie Ihres Ausweises mitbringen oder uns diesen– soweit möglich – vorab per Mail übermitteln.

11. Die Abläufe bei den Behörden haben sich bereits stark verlangsamt, teilweise sind unsere Ansprechpartner nicht mehr erreichbar. Wir haben keine Möglichkeit, die Abläufe bei den Behörden zu beschleunigen. Bitte nehmen Sie von diesbezüglichen Rückfragen Abstand! Vielen Dank

12. Wir bitten Sie alle um ein verständnisvolles Miteinander. Wir bemühen uns solange wie möglich unsere Dienstleistungen für Sie zu erfüllen. Wir alle sind vor eine enorme Herausforderung gestellt und müssen besonnen und verantwortungsbewusst bleiben, in diesem Sinne

Bitte bleiben Sie gesund, wir lassen Sie nicht im Stich.

Das gesamte Team der Kanzlei Sommerfeld, Heisiep, Gosmann