Eingang Kanzlei Soest
Widerrufsrecht

Informationspflichten gem. § 312 c I BGB

Wir bieten Ihnen die grundsätzliche Möglichkeit, uns durch Fernkommunikationsmittel ein Anwaltsmandat zu erteilen, also insbesondere durch Briefe, per e-Mail oder Telefax.
Das Mandat kommt jedoch erst zustande, wenn wir Ihnen die Annahme schriftlich oder per E-Mail bestätigen.

Beachten Sie dabei bitte, dass vor allem durch den Versand von e-Mails übermittelte Daten ungeschützt sind und theoretisch während der Übertragung von Dritten eingesehen werden können.

Belehrung über Ihr Widerrufsrecht
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Telefax, e-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Notar und Anwaltskanzlei
RAe Albert Sommerfeld, Rudolf Heisiep, Heinz-S. Gosmann
Nöttenstraße 19
59494 Soest
Tel.: 02921 / 36610
Fax: 02921 3661-11
e-Mail: kanzlei@anwaltso.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht zurückgewähren, so müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende der Belehrung


Bei der von uns angebotenen Rechtsberatung handelt es sich um ein kommerzielles Angebot. Die Höhe der an uns zu zahlenden Vergütung bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Den Text des RVG können Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de einsehen.

In Einzelfällen ist eine Abrechnung nach dem RVG nicht kostendeckend. Wir behalten uns vor, in solchen Fällen nach Stundensätzen abzurechnen.
Die genaue Höhe des Stundensatzes vereinbaren wir vorher mit Ihnen schriftlich. Grundsätzlich gehen wir von einem Honorar in Höhe von EUR 160,00 je Stunde aus, das in Zeiteinheiten zu je 15 Minuten abgerechnet wird.

Die Zahlung unserer Honorare erfolgt in bar, per Überweisung oder durch im Einzelfall zu vereinbarenden Lastschrifteinzug.

Nach § 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.


Diese Hinweise gelten ausdrücklich nicht für die notarielle Tätigkeit.