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LogoDas Strafrecht

Das Rechtsgebiet Strafrecht beinhaltet die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen, die sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Personen befassen. Es legt die Regeln und Grundsätze fest, nach denen Straftaten definiert, erfasst und bestraft werden.

Im Strafrecht werden nicht nur die Tatbestände, sondern auch die Strafen festgelegt, die für verschiedene Arten von Straftaten verhängt werden können. Dazu gehören Freiheitsstrafen, Geldstrafen und andere Sanktionen wie Bewährungsstrafen und gemeinnützige Arbeit.

Das Strafrecht ist in Deutschland Teil des öffentlichen Rechts und wird vom Staat durchgesetzt. Straftaten werden von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt, und Strafverfahren finden in der Regel vor Gericht statt.
In Deutschland sind die Straftaten im Strafgesetzbuch (StGB) definiert.

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Im Strafrecht werden unterschiedliche Delikte erfasst.
Hier sind einige Beispiele:

  • Vermögensdelikte
    Hierzu zählen Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Untreue, Raub und Erpressung. Diese Delikte beziehen sich auf die unrechtmäßige Aneignung oder Verwendung von fremdem Eigentum oder Vermögen.
  • Körperverletzungsdelikte
    Hierzu zählen Straftaten wie Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährliche Körperverletzung. Diese Delikte betreffen die Verletzung oder Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit einer Person.
  • Sexualdelikte
    Hierzu zählen Straftaten wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, exhibitionistische Handlungen und sexuelle Nötigung. Diese Delikte betreffen die sexuelle Selbstbestimmung und Integrität einer Person.
  • Drogendelikte
    Hierzu zählen Straftaten wie der Besitz, Handel und Anbau von illegalen Drogen.
  • Wirtschaftsdelikte
    Hierzu zählen Straftaten wie Insiderhandel, Bestechung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Diese Delikte betreffen die Wirtschaft und den Finanzsektor.
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
    Hierzu zählen Straftaten wie Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Brandstiftung. Diese Delikte betreffen die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
  • Verkehrsdelikte
    wie Trunkenheit am Steuer und Fahrlässigkeit im Straßenverkehr.

Ihr Ansprechpartner - Schwerpunkt Strafrecht

Heinz-S. Gosmann - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Sozialrecht

Heinz-S. Gosmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht und Sozialrecht

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